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Gesundheit ist ein hohes Gut. Datenschutz auch.

Foto Dr. Günther E. BuchholzInterview mit Dr. Günther E. Buchholz, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung  

Mit der Schlagzeile „Gesundheit ist ein hohes Gut. Datenschutz auch“ betitelten die deutschen Zahnärzte ein Infoblatt der KZBV, auf dem sie ihre Bedenken zur elektronischen Gesundheitskarte äußerten. Dr. Günther E. Buchholz, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, erläutert die Position aus zahnärztlicher Sicht.

krankenkassenRATGEBER: Warum gehören die Zahnärzte in Deutschland zu den lautstärksten Kritikern der elektronischen Gesundheitskarte?

Dr. Günther E. Buchholz: Grundsätzlich sind wir nicht gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Unsere Skepsis beruht vornehmlich auf datenschutzrechtlichen Aspekten. Hier sehen wir die Gefahr, dass zentrale Datensammlungen entstehen, die Begehrlichkeiten wecken. Das wollen wir verhindern.
Außerdem hat die Gesundheitskarte im zahnärztlichen Bereich kaum Relevanz. Es gibt hier weder eine gesteigerte Nutzung von elektronischen Rezepten, noch haben wir Überweisungs- und Einweisungsroutinen, wie sie im ärztlichen Bereich die Regel sind.

Die Einführung der Karte ab 2006 ist trotzdem beschlossene Sache. Welche Schritte werden die Zahnärzte unternehmen, um ihre Skepsis publik zu machen?

Wir argumentieren auf einer sehr sachlichen Ebene und machen nur deutlich, dass der zahnärztliche Bereich nicht annähernd in dem Umfang von den Anwendungen der Karte betroffen ist wie andere Bereiche. Grundsätzlich bleibt aber unsere starke Skepsis gegenüber zentralen Datensammlungen. Sind Patientendaten erst einmal im großen Stil erfasst, dann bräuchte es nur noch einen Federstrich im Gesetz, damit diese Sammlungen auch zum Nachteil des Patienten ausgewertet werden könnten. Im schlimmsten Fall könnten Krankenkassen irgendwann in der Lage sein, festzustellen: Patient x hatte in den letzten fünf Jahren diese und jene Erkrankungen, die uns diese und jene Kosten verursacht haben. Er ist ein teurer Patient von dem wir uns gerne trennen würden. Diese Möglichkeit darf es nicht geben.
Skeptisch sind wir aber auch, was die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und mögliche Einspareffekte angeht. Wenn ein Patient seinen Zahnarzt wechselt, dann ist das, was der frühere Zahnarzt gemacht hat, immer ersichtlich, und zwar auch ohne elektronische Datenspeicherung. Wird der Patient von seinem Zahnarzt zum Beispiel zu einem Oralchirurgen überwiesen, dann werden automatisch existierende Röntgenbilder mitgeliefert. Müssen die Röntgenbilder zukünftig über die elektronische Gesundheitskarte abgebildet werden, müssten alle Zahnarztpraxen verpflichtet werden, digital zu röntgen. Das bedeutet zusätzliche Kosten, aber nicht zusätzliche Information.
Auch bei zahnärztlichen Notfällen brächte die elektronische Speicherung keinen zusätzlichen Nutzen, weil der Befund ohne Röntgenbild ersichtlich ist. Also kommt es hier weder zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen noch zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven.


 

 
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