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Seit 2003 sind die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in Kraft, die unter anderem Verdienstgrenzen und SV-Beiträge der geringfügigen Beschäftigungen festlegen. Beim Thema Mini-Job und Krankenversicherung herrscht oftmals Unsicherheit über den Versicherungsstatus und die Höhe der zu leistenden Abgaben.
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