Diabetes mellitus Typ II, der so genannte Altersdiabetes, ist eine der häufigsten chronischen Erkrankungen im mittleren und höheren Lebensalter, die etwa acht Millionen Menschen in Deutschland betrifft. Er ist meist zurückzuführen auf die ungesunde Lebensweise der heutigen Zeit mit Bewegungsmangel und schlechter Ernährung. Die Folge ist eine Insulinresistenz, welche zu einem relativen Insulinmangel führt.
Dadurch kann der Zucker (Glucose), welcher mit der Nahrung zugeführt und über das Blut zu den Organen transportiert wird, nicht mehr in die Zellen aufgenommen werden. Denn dafür ist das Hormon Insulin zuständig. Daher wird Diabetes mellitus auch als Zuckerkrankheit bezeichnet. Seltener tritt der angeborene so genannte Jugenddiabetes (Diabetes mellitus Typ I) auf. In der Folge von unbehandeltem Diabetes kann es zu Herzerkrankungen, Nierenversagen oder Erblindung kommen.
Um die immensen Kosten, die diese Krankheit dem Gesundheitswesen abverlangt, zu mindern, bieten die Krankenkassen ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme beziehungsweise Disease-Management-Programme (kurz: DMP) an. Dabei handelt es sich für die Versicherten um freiwillige Programme, die zur Verbesserung der Lebensqualität und der Lebenserwartung von Diabetikern führen sollen.
Der Hauptinhalt dieses 'Chronikerprogramms' für Diabetiker ist eine Diabetes-Schulung und bestimmte regelmäßige Kontrollen des Gesundheitszustandes, wobei auch andere Fachärzte wie Nephrologen und Augenärzte hinzugezogen werden. Im Rahmen des DMP-Programmes erfolgt die ärztliche Behandlung dann nach besonderen vereinbarten Richtlinien. Dafür müssen sowohl Ärzte als auch Krankenhäuser bestimmte "Qualitätssicherungsmaßnahmen" erbringen. Das heißt, die teilnehmenden Ärzte müssen sich regelmäßig Informations- und Schulungsmaßnahmen unterziehen, um auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnis zu bleiben.
Es gibt DMP-Programme für Typ-I- und Typ-II-Diabetiker. Ihnen liegen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Verträge vor allem zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen zugrunde. Bevor von einer Krankenkasse ein DMP-Programm angeboten werden darf, muss es durch das Bundesversicherungsamt genehmigt werden.
Für teilnehmende Versicherte können die Krankenkassen keine finanziellen Vorteile gewähren. Zum Teil kann aber die Praxisgebühr erlassen werden. Von der Teilnahme am DMP können die Patienten allerdings ausgeschlossen werden, wenn sie über bestimmte Zeiträume nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen und somit auch keine Daten durch den behandelnden Arzt erhoben und weitergegeben werden können. Teilweise ist es möglich, dass Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes ohne Einschreibung und Dokumentation ebenfalls an einem DMP teilnehmen können. Autor:
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