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Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen
Seit der letzten Gesundheitsreform erheben alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz. Trotzdem kann sich ein Krankenkassenwechsel lohnen. Grund hierfür sind die Zusatzbeiträge bzw. Prämienausschüttungen. In der folgenden Übersichtskarte finden sie alle gesetzlichen Krankenkassen, sortiert nach Einsparpotential, welche in der jeweiligen Region geöffnet sind.
Man sollte bei einem Krankenkassenwechsel jedoch nicht nur auf die Prämienausschüttungen sondern auch auf die Satzungsleistungen und die Wahltarife achten. Wem der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreicht, kann diesen durch eine Zusatzversicherung erweitern bzw. als freiwilliges Mitglied in eine private Krankenversicherung wechseln.
Informationen zu Krankenkasse und Krankenversicherung
Gute Nachrichten für die über 300.000 Versicherten der hkk Erste Gesundheit: Wie schon 2009 erhalten hkk-Kunden auch im kommenden Jahr eine Prämie von 60,- € zurück. Vorstand Michael Lempe erklärt im Interview mit dem krankenkassenRATGEBER, wann und wie das Geld ausgezahlt wird und wie man als Versicherter der hkk Erste Gesundheit weitere Vorteile wahrnehmen kann.
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Mit der Gesundheitsreform wurde der Einheitsbeitrag eingeführt, von derzeit 15,5 %, ab 1. Juli 14,9 %. Neben diesem Einheitsbeitrag, der bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich ist, dürfen Krankenkassen aber an alle Mitglieder, wenn Sie gut wirtschaften auch Geld ausschütten. Die ersten tun dies. Welche das sind erfahren Sie in unserer Krankenkassen Ausschüttungsliste. |
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Trotz des Einheitsbeitrags kann man auch je nach Krankenkasse in unterschiedliche Höhe durch die Nutzung eines Wahltarifes oder die Kombination von Wahltarifen bis zu 900 € im Jahr sparen.Nachteil: man bindet sich damit i.d.R. auch für 3 Jahre an die jeweilige Krankenkassen. Insofern muß man Abewegen. Einen Vergleich der Wahltarife finden Sie in unserem Wahltarif Rechner. |
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In den vergangenen Jahren wurde der Leistungskatalog der Krankenkassen immer weiter zusammengestrichen: wie z.B. bei Brillen und Zahnersatz. Zudem werden Leistungen wie Heilpraktiker, Chefartzbehandlung, Einbettzimmer von der Gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Diese Leistungen können aber durch eine private Zusatzversicherung übernommen werden. Eine Übersicht finden Sie in unserem Zusatzversicherungen Vergleich (privat /gesetzlich). |
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Seit 2003 sind die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in Kraft, die unter anderem Verdienstgrenzen und SV-Beiträge der geringfügigen Beschäftigungen festlegen. Beim Thema Mini-Job und Krankenversicherung herrscht oftmals Unsicherheit über den Versicherungsstatus und die Höhe der zu leistenden Abgaben.
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